Siebenbürgen
- Erstellt am Freitag, 27. August 2010 07:36 Uhr
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. September 2013 21:36 Uhr
- Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 07:36 Uhr
- Geschrieben von : Paddy
Geschichtlicher Abriss
Â
Â
Die Deutschen in Rumänien - ein historischer Überblick
Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen, der ältesten deutschen Siedler auf dem Territorium des heutigen Rumänien, im "Lande jenseits der Wälder" (terra ultrasilvana), erfolgte im 12. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Die ersten "deutschen Gäste", die in der Hermannstädter Provinz angesiedelt wurden, folgten dem Ruf des ungarischen Königs Geysa II (1141 - 1161) zum Schutz der Grenzen gegen Mongolen- und Tatareneinfälle und zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes. Durch Innenkolonisation und neue Siedlerzüge wurde der den deutschen Kolonisten zugewiesene "Königsboden" besiedelt. Name und Urheimat der Siebenbürger Sachsen - die Bezeichnung "Sachsen (saxones)" geht auf das mittelalterliche ungarische Kanzleideutsch zurück - konnten nicht eindeutig bestimmt werden. Es gilt als gesichert, daß "unsere getreuen deutschen Gastsiedler", wie sie in der 1224 in der ersten erhaltenen Reichsverleihung durch den ungarischen König Andreas II., dem sogenannten "Goldenen Freibrief", genannt wurden, aus dem linksrheinischen fränkischen Raum nach Osten gezogen sind. In dem "Andreanum" sind der besondere Status und die Vorrechte der ersten deutschen Siedlergruppe fixiert, die danach auf fast den gesamten Siedlungsraum der Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden.
Zu ihren wichtigsten Privilegien gehörten die freie Richter- und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit, freie Märkte etc. Im Gegenzug verpflichteten sich die Kolonisten - Bauern, Handwerker und Bergleute - dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegsdienst zu leisten. Die zum Schutz ihrer Wohnstätten errichteten Wehrkirchen und Kirchenburgen prägen auch heute noch das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet.
Als oberstes Verwaltungs- und Rechtsgremium fungierte seit 1486 die "Sächsische Nationsuniversität". Zusammen mit dem seit 1583 geltenden Eigen-Landrecht bildete sie die Basis der spezifischen Form der siebenbürgisch-sächsischen Selbstverwaltung. Zur politischen Selbständigkeit gesellte sich im 16. Jahrhundert dank des geschlossenen Übertritts der Siebenbürger Sachsen zum lutherischen Glauben die Unabhängigkeit ihrer Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses. Seit 1568 herrschte in Siebenbürgen Religionsfreiheit. Volksschulen waren in Siebenbürgen bereits im 14. Jahrhundert belegt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte fast jede siebenbürgisch-sächsische Gemeinde ihre Schule. 1541 wurde das erste Gymnasium gegründet, 1722 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Jahrhundertelang gelang es den Siebenbürger Sachsen allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz, die Struktur ihres Gemeinwesens zu bewahren. Erst die 1867 erfolgte Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie brachte das Ende der Existenz der Siebenbürger Sachsen als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Mit der Auflösung der Nationsuniversität verloren sie die politische Grundlage ihrer Autonomie.
Â
- Zurück
- Weiter >>